BTM-Tresore und Sicherheitsschränke für Apotheken, Arztpraxen und Krankenhäuser
■ Auszug aus den gesetzlichen Vorschriften zu den Richtlinien über Maßnahmen zur Sicherung von Betäubungsmittelvorräten:
Nach § 15 des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) hat jeder Teilnehmer am Betäubungsmittelverkehr die in seinem Besitz befindlichen Betäubungsmittel gesondert aufzubewahren und gegen unbefugte Entnahme zu sichern.
Nach den derzeitigen sicherungstechnischen Erkenntnissen ist eine ausreichende Sicherung gegen eine unbefugte Entnahme von Betäubungsmitteln grundsätzlich nur gewährleistet, wenn die dafür vorgesehenen Behältnisse oder Räumlichkeiten mindestens den unter Ziffer 1 oder 2 genannten mechanischen Anforderungen genügen.
1. Aufbewahrung in Schränken (BTM Tresor)
1.1 Wertschutzschränke haben mindestens dem Widerstandsgrad I nach EN 1143-1 zu entsprechen. Wertschutzschränke mit einem Eigengewicht unter 1.000 kg sind entsprechend der EN 1143-1 zu verankern. Sog. Einmauerschränke sind in eine geeignete Wand fachgerecht einzubauen.
2. Aufbewahrung in Räumen
Wird anstelle von Schränken eine Raumsicherung bevorzugt, sind als Raumabschluss Wertschutzraumtüren mit einem Widerstandsgrad III oder höher nach EN 1143-1 zu verwenden.
Wir beraten Sie gerne auch telefonisch unter 0561 - 58 58 0525.
| BTM Tresor | Modell Orion 30-410 | Außenmaße: 436 x 496 x 410 mm (HxBxT) Innenmaße: 330 x 403 x 289 mm (HxBxT) | 599,00 € | |
| BTM Tresor | Modell Orion 50-410 | Außenmaße: 636 x 496 x 410 mm (HxBxT) Innenmaße: 530 x 403 x 289 mm (HxBxT) | 799,00 € | ![]() |
| BTM Tresor | Modell Orion 70-410 | Außenmaße: 836 x 496 x 410 mm (HxBxT) Innenmaße: 730 x 403 x 289 mm (HxBxT) | 999,00 € | ![]() |
| BTM Tresor | Modell Gemini 20 | Außenmaße: 806 x 636 x 410 mm (HxBxT) Innenmaße: 696 x 516 x 317 mm (HxBxT) | 1.099,00 € | ![]() |